- Beteiligte am Besteuerungsverfahren
- v.a. Antragsteller und Antraggegner sowie die Adressaten von Verwaltungsakten der Finanzbehörde (§ 78 AO), in erster Linie also ⇡ Steuerpflichtige im Sinn von § 33 AO.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Vorlageersuchen — Als Vorlageersuchen bezeichnet man eine Anfrage der Finanzbehörde nach § 97 Abgabenordnung in der Beteiligte (Steuerpflichtige und Dritte) im Besteuerungsverfahren um Vorlage von Unterlagen (ferner auch Auskünfte) über einen steuerlich… … Deutsch Wikipedia
Auskunftsverweigerungsrecht — 1. A. des Beteiligten: Der am Besteuerungsverfahren beteiligte ⇡ Steuerpflichtige hat kein A. Er kann daher grundsätzlich durch ⇡ Zwangsmittel zur Auskunftserteilung bzw. Mitwirkung gezwungen werden. Unzulässig sind Zwangsmittel dann, wenn der… … Lexikon der Economics
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung — Basisdaten Titel: Gewerbesteuer Durchführungsverordnung Abkürzung: GewStDV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Erlassen aufgrun … Deutsch Wikipedia