Beteiligte am Besteuerungsverfahren

Beteiligte am Besteuerungsverfahren
v.a. Antragsteller und Antraggegner sowie die Adressaten von Verwaltungsakten der Finanzbehörde (§ 78 AO), in erster Linie also  Steuerpflichtige im Sinn von § 33 AO.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vorlageersuchen — Als Vorlageersuchen bezeichnet man eine Anfrage der Finanzbehörde nach § 97 Abgabenordnung in der Beteiligte (Steuerpflichtige und Dritte) im Besteuerungsverfahren um Vorlage von Unterlagen (ferner auch Auskünfte) über einen steuerlich… …   Deutsch Wikipedia

  • Auskunftsverweigerungsrecht — 1. A. des Beteiligten: Der am Besteuerungsverfahren beteiligte ⇡ Steuerpflichtige hat kein A. Er kann daher grundsätzlich durch ⇡ Zwangsmittel zur Auskunftserteilung bzw. Mitwirkung gezwungen werden. Unzulässig sind Zwangsmittel dann, wenn der… …   Lexikon der Economics

  • Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung — Basisdaten Titel: Gewerbesteuer Durchführungsverordnung Abkürzung: GewStDV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Erlassen aufgrun …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”